Unsere Ziele

Aktuell gelten für unsere Arbeit folgende strategischen Ziele. Diese sind im Oktober 1999 vom Vorstand einstimmig beschlossen worden.

Dies in Abweichung (bzw. Ergänzung) der ursprünglichen Ziele aus der Petition vom Januar 1999. (Die Aenderung ist an der GV vom 18.11.1999 genehmigt worden).

· Reduktion des quartierfremden Durchgangsverkehrs
Diese Forderung legitimiert sich aus den Vorgaben des kommunalen Richtplans. Dieser verlangt, dass bei "kommunalen Sammelstrassen" mit hohem Fremdverkehrsanteil Massnahmen zu ergreifen sind, diesen zu reduzieren.
· Einhaltung der gesetzlichen Lärmgrenzwerte
Der Bund schreibt vor, dass bei Ueberschreitung der Grenzwerte Massnahmen zu ergreifen sind. Erste und wichtigste Massnahme dabei ist die Bekämpfung des Lärms an der Quelle. Das heisst, dort wo er entsteht, nämlich bei den Fahrzeugen. Wenn technische Massnahmen nicht ausreichen, muss - dies wird ebenfalls vom Bund so vorgeschrieben - als zweite Massnahme eine Geschwindigkeitsreduktion ins Auge gefasst werden.
· Verbesserung der Sicherheit für alle nichtmotorisierten Verkehrsteilnehmer
Dieses "alte" Ziel hat nichts von seiner Aktualität eingebüsst. Wir wollen nicht warten, bis der erste Unfall mit tödlichen Folgen passiert ist.

Zur Erreichung dieser Ziele sind aus unserer Sicht folgende Massnahmen möglich

· Tempo 30 oder 40
  Mit einer Temporeduktion könnten zwei unserer Hauptforderungen abgedeckt werden: Verbesserung der Sicherheit und Reduktion des Lärms. Diese Massnahme könnte ohne grosse bauliche Eingriffe (und damit mit geringsten Kosten) realisiert werden.
· Unterbrechung für privaten, motorisierten Verkehr
  Mittels geeigneter baulicher Eingriffe könnte die Rychenbergstrasse an einer oder mehreren Stellen so unterbrochen werden, dass nur noch der Bus durchfahren könnte (automatische Schranke).
Diese Massnahme erfordert allerdings eine Aenderung im kommunalen Richtplan. Sie ist deshalb nur langfristig realisierbar.
· Flankierende und/oder unterstützende Massnahmen könnten sein:
  · Versetzte Parkplätze
  · "Berliner Kissen" (leichte Aufpflästerungen, welche den Bus kaum behindern)
  · Spurverengungen bei Fussgängerstreifen
  · Fussgängerlängsstreifen dort wo Trottoirs fehlen
  · Teilfahrverbote (z.B. für LKW-Durchgangsverkehr)

Statuten

In den Statuten der IG Rychenbergstrasse ist unter anderem festgehalten:

Die IG verfolgt das Ziel einer markanten Verbesserung der Wohn- und Lebensqualität entlang der Rychenbergstrasse und der unmittelbaren Umgebung und befasst sich unter anderen mit folgenden Anliegen:

- Bekämpfung des Lärms, verursacht durch den motorisierten Durchgangsverkehr und andere Lärmquellen.
- Verbesserung der Sicherheit für für alle Verkehrsteilnehmer/innen aber speziell für die Anwohner/innen und alle nicht motorisierten Personen, welche die Rychenbergstrasse täglich benützen müssen (z.B. über 3000 Schulpflichtige ab Kindergarten- bis Maturitätsalter).

Sie kann alle hierzu geeigneten Massnahmen ergreifen, insbesondere:

a) Zusammenarbeit mit Behörden, Oeffentlichkeit und Privaten
b) Förderung einer organisierten Zusammenarbeit unter Anwohnern und Anwohner/innen und mit Institutionen
c) Zusammentragen dokumentierenden Materials
d) Bedienung der Medien
e) Kontakt mit politischen Parteien
f) Zusammenarbeit mit Vereinen ,Interessengemeinschaften, öffentlichen und privaten Fachgremien und sonstigen Organisationen, die sich mit der Bekämpfung gesundheitsschädigender Gefährdungen des motorisierten Verkehrs befassen und ähnliche Zielsetzungen haben wie die IG
g) Organisation von Aktionen, (z.B. Unterschriftensammlungen)
h) Bildung von Arbeitsgruppen
i) Veranlassen von Expertisen und technischen Untersuchungen (Messungen).

Copyright IG Rychenbergstrasse, Winterthur, 1999    Logo