|
Weisung an den Grossen Gemeinderat
Nr. 97/089 vom 20. Januar 1999
Antrag und Bericht zum Postulat betreffend verkehrsberuhigende Massnahmen Rychenbergstrasse, eingereicht von Gemeinderat Urs Mächler (EVP)
Antrag:
- Vom Bericht des Stadtrates zum Postulat betreffend Verkehrsberuhigende Massnahmen Rychenbergstrasse wird in zustimmendem Sinn Kenntnis genommen.
- Das Postulat wird damit als erledigt abgeschrieben.
Bericht:
Gemeinderat Urs Mächler (EVP) reichte am 22. September 1997 namens seiner Fraktion mit zwölf Mitunterzeichnenden folgendes Postulat ein, welches am 26. Januar 1998 vom Grossen Gemeinderat überwiesen wurde.
Der Stadtrat äussert sich dazu wie folgt:
Charakter und Bedeutung der Rychenbergstrasse
Die Rychenbergstrasse ist gemäss geltender Verkehrsrichtplanung eine Strasse und Radroute von kommunaler Bedeutung. Mit einer Gesamtlänge von gut 3 km hat sie eine wich-tige Sammel- und Verbindungsfunktion zwischen den Stadtkreisen Oberwinterthur und Velt-heim/Rosenberg. Zudem gewährleistet sie auf der ganzen Streckenlänge die Erschliessung der berg- und talseitig anliegenden Grundstücke und Quartierteile. Dabei handelt es sich vorwiegend um Wohngebiete sowie mehrere Schulhausanlagen (Schulhaus Rychenberg, Kantonsschulen Rychenberg und im Lee, Musikschule und Konservatorium). Mit der Brau-erei Haldengut liegt zudem ein grösserer Produktionsbetrieb direkt an der Rychenberg-strasse. Auf dem Teilstück Halden- bis Stadlerstrasse verkehrt im weiteren seit 1989 auch die Buslinie 10.
Was die strassenbaulichen Gegebenheiten betrifft, weist die Rychenbergstrasse grössten-teils eine eher geringe, für den Verkehr in beiden Richtungen aber ausreichende Breite auf. Besonders eng sind die Strassenverhältnisse im Abschnitt Lindspitz bis Haldenstrasse, wo auch kein eigentliches Trottoir vorhanden ist. Mindestens einseitige Trottoir- oder Fussweganlagen bestehen dagegen entlang der übrigen Strassenabschnitte.
Befahren werden kann die Rychenbergstrasse im Ist-Zustand grundsätzlich durch alle Arten von Motorfahrzeugen und Fahrrädern. Als Innerortsstrecke untersteht die Strasse zudem auf ihrer ganzen Länge der Geschwindigkeitsbegrenzung "50 km/h generell". An einigen Stellen sind einzelne Strassenparkplätze vorhanden; das Angebot erfuhr jedoch mit der Einführung der Buslinie eine Reduktion, indem vor allem in den Haltestellenbereichen Park-plätze aufgehoben werden mussten.
Verkehrsverhältnisse
Im Jahre 1987 wurden an der Rychenbergstrasse bei der Messstelle "Bäumli" 4'800 Motorfahrzeuge (Tageswert eines Werktages) registriert. Zehn Jahre später (1997) waren es 6'500 Motorfahrzeuge.
Im Zusammenhang mit der Beantwortung dieses Postulates sind 1998 zusätzlich aktuelle Verkehrsdaten erhoben worden. Sie zeigen, dass die Verkehrsmenge im Vergleich zum Vorjahr praktisch keine Veränderung erfahren hat: im Mai 1998 wurden im Abschnitt Halden- bis Stadlerstrasse pro Tag (24 Stunden) 6'420 Motorfahrzeuge gezählt, und im Abschnitt Lindspitz bis Haldenstrasse lag das Tagestotal bei 4'750 Motorfahrzeugen. Die Spitzenwerte in den Hauptverkehrsstunden (07 bis 08 und 17 bis 18 Uhr) beliefen sich ihrerseits im Westabschnitt (Lindspitz bis Haldenstrasse) auf 400 bis 450, im Mittelabschnitt (Haldenstrasse bis Hammerweg) auf rund 650 und im Ostabschnitt (Hammerweg bis Stadlerstrasse) auf 500 bis 590 Motorfahrzeuge pro Stunde.
Ermittelt wurde im weiteren auch der Anteil des Lastwagenverkehrs am gesamten Verkehrsaufkommen. Mit einem Tagesmittel von 0,7 % und einem maximalen Anteil von 2.5 % in einer morgentlichen Spitzenstunde, wie sie im Abschnitt Lindspitz bis Haldenstrasse gemessen wurden, kann er als gering bezeichnet werden. Gemäss früheren Messungen liegt der Anteil der Lastwagen am gesamten Verkehrsaufkommen bei Normalverhältnissen - d.h. wenn keine Baustellen entlang der Strecke vermehrte Lastentransporte auslösen - auch auf den übrigen Abschnitten der Rychenbergstrasse in der gleichen Grössenordnung.
Zur Ermittlung des Geschwindigkeitsniveaus wurden ebenfalls an verschiedenen Stellen der Rychenbergstrasse Messungen durchgeführt und daraus die Kenngrössen v 50%. und v 85% errechnet. "v 50%" bezeichnet dabei die Fahrgeschwindigkeit, die von der Hälfte (= durchschnittliches Fahrverhalten), und "v 85%" diejenige, welche von 85 % aller gemesse-nen Fahrzeuge eingehalten wird (= Fahrverhalten einer wesentlichen Mehrheit). Im Ab-schnitt Lindspitz bis Haldenstrasse liegen die entsprechenden Werte bei 44 km/h (v 50%) und 50 km/h (v 85%); im Bereich der Kantonsschule betragen sie 50 und 55 km/h, und im Ostabschnitt resultierten Werte von 47 und 52 km/h (Messtelle Talacker) bzw. 43 und 49 km/h (Messstelle Geissacker).
Eine statistische Auswertung der registrierten Unfälle aus den Jahren 1993 bis 1998 ergab sodann im wesentlichen folgendes Bild: Gesamthaft sind an der Rychenbergstrasse im genannten Zeitraum 73 Verkehrsunfälle (mit total 143 Beteiligten und insgesamt 17 verletzten Personen) polizeilich erfasst worden. In der Mehrheit (44 Fälle) handelt es sich dabei um Abbiegeunfälle, welche sich an den verschiedenen Einmündungen in die Rychenberg-strasse ereigneten. Einen Unfallschwerpunkt bildet die Kreuzung Rychenberg-/Halden-strasse mit insgesamt 18 Unfällen, bei denen total 37 Beteiligte - worunter 5 Verletzte - ver-zeichnet wurden. Eine zweite, weniger deutliche Häufung zeigt sich mit insgesamt 10 Un-fällen (mit 19 Beteiligten und 2 Verletzten) im Bereich Lindspitz - Post Rosenberg. Auf der ganzen Länge der Rychenbergstrasse ereigneten sich demgegenüber in den sechs ausge-werteten Jahren vergleichsweise wenige Unfälle beim Ueberholen (2 Fälle) und zum Nach-teil von FussgängerInnen (1 Fall). Auch waren insgesamt "nur" 4 Velo- und 2 Mofa-Lenker-Innen an den 73 erfassten Unfällen beteiligt. Die Zahl der beteiligten Personenwagen liegt im Vergleich dazu bei total 124 und diejenige der Lastwagen bei insgesamt 8.
In Bezug auf den Verkehrslärm entlang der Rychenbergstrasse muss schliesslich festge-stellt werden, dass die Immissionen die massgeblichen Grenzwerte gemäss LSV (Lärm-schutzverordnung des Bundes) zum Teil übersteigen. Nach den durchgeführten Messungen und Berechnungen ist vor allem der Immissionsgrenzwert für den Tagesverkehr (06 bis 22 Uhr) bei den meisten unmittelbar an der Strasse gelegenen Gebäuden nicht eingehalten. Die Lärmbelastung bei Nacht liegt hingegen praktisch durchgehend unter dem entsprechen-den Immissionsgrenzwert, und die Alarmwerte werden - tags und nachts - an keiner Stelle entlang der Rychenbergstrasse überschritten.
Generell sei aber auch auf die wichtige Verbindungsfunktion der Rychenbergstrasse hingewiesen, welche es innerhalb des städtischen Strassennetzes zu erhalten gilt, da praktisch keine Möglichkeit besteht, das auf dieser Strasse vorhandene Verkehrsaufkommen zu einem substanziellen Teil auf andere Hauptverbindungsachsen zu verlagern. Die theoretisch in Betracht kommende Ausweichsroute Frauenfelder- / Römer- / Lindstrasse ist viel-mehr - in den vor allem interessierenden verkehrsintensiven Zeiten - ihrerseits schon bis an ihre Kapazitätsgrenze ausgelastet. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass die Rychenberg-strasse als kommunale Sammelstrasse die Verkehrserschliessung für einen beträchtlichen Teil des Stadtgebietes am Süd- und Ostfuss des Lindberges sicherzustellen hat. Beim vor-handenen Verkehrsaufkommens handelt es sich daher keineswegs nur um quartierfremden Durchgangsverkehr, sondern zu einem erheblichen Teil auch um AnwohnerInnenverkehr und Zubringerfahrten zu den Wohngebieten, Schulhäusern und sonstigen Anlagen im Ein-zugsgebiet der Rychenbergstrasse.
Aus Sicht des Stadtrates ist trotzdem nicht zu verkennen, dass der Verkehr auf der Rychenbergstrasse ein erhöhtes Ausmass erreicht hat und vor allem durch seine Lärmemissionen die Wohnqualität im Nahbereich der Strasse beeinträchtigt. Bezüglich der Verkehrssicher-heit ist zudem vor allem die Unfallhäufigkeit im Bereich der Kreuzung Rychenberg-/Halden-strasse auffällig. Auch legen es die bestehenden Strassenverhältnisse und das vergleichs-weise hohe motorisierte Verkehrsaufkommen nahe, dem Schutz der FussgängerInnen und RadfahrerInnen an der Rychenbergstrasse besondere Beachtung zu schenken, auch wenn die entsprechenden Unfallzahlen bislang, statistisch gesehen, nicht alarmierend sind. Mass-nahmen, welche den Wohnschutz, die allgemeine Verkehrssicherheit und den Schutz von FussgängerInnen und RadfahrerInnen zu verbessern vermögen - ohne gleichzeitig den all-gemeinen Verkehrsablauf wesentlich zu beeinträchtigen -, erachtet der Stadtrat daher an der Rychenbergstrasse grundsätzlich für angebracht.
Eingaben an den Stadtrat
Im Januar 1999 wurde dem Stadtrat eine Petition der IG Rychenbergstrasse mit 1827 Unterschriften eingereicht. Gefordert werden darin folgende Massnahmen:
- "Die allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung ist von 50 km/h auf 40 km/h herabzusetzen.
- Ein Fahrverbot für LkW im Durchgangsverkehr ist festzulegen; ausgenommen sind Zubringerdienste.
- Bei einer Belagserneuerung soll ein spezieller, lärmarmer Fahrbahnbelag aufgebracht werden.
- Andere, punktuelle Massnahmen sind in Absprache mit der IG - Rychenbergstrasse zu erarbeiten, z.B. grüne Kreismarkierungen an Kreuzungen."
Bereits zu einem früheren Zeitpunkt ging sodann eine Petition aus dem Quartier Aeusseres Lind ein. Sie verlangte Verkehrsberuhigungsmassnahmen speziell im Abschnitt Lindspitz bis Haldenstrasse.
Weiteres Vorgehen
Der Stadtrat will eine Arbeitsgruppe einsetzen, welche einen Massnahmenkatalog zur Verbesserung der Verkehrssituation an der Rychenbergstrasse erarbeiten soll. Nebst den Ver-kehrsfachleuten der Stadt sollen in diese Arbeitsgruppe auch der Postulant sowie je eine Vertretung der IG Rychenbergstrasse und der PetitionärInnen aus dem Aeusseren Lind eingeladen werden. Aufgrund der konkreten Ergebnisse und Anträge der Arbeitsgruppe wird der Stadtrat alsdann über die Realisierung geeigneter Massnahmen entscheiden.
Bereits heute weist der Stadtrat aber darauf hin, dass er nicht gewillt ist, auf der Rychenbergstrasse eine weitere Tempo-40-Strecke einzuführen. Nach seiner Ueberzeugung ist auf dem Strassennetz der Stadt prinzipiell nicht eine weitere Differenzierung, sondern wo immer möglich eine Vereinheitlichung der Tempolimiten auf den zwei Niveaus "30 km/h" für geeig-nete Wohnquartiere und "50 km/h" für die übrigen, verkehrsorientierten Strassen anzustreben. Damit ergeben sich für die VerkehrsteilnehmerInnen insgesamt einfachere und klarere Verhältnisse, die sowohl der Einhaltung als auch der Durchsetzung der einzelnen Geschwindigkeitslimiten förderlich sind. "Tempo 40" und andere abweichenden Geschwindigkeiten sollen dagegen nur in eigentlichen Ausnahmesituationen vorgesehen werden. Eine solche wirkliche ausserordentliche Situa-tion ist aber nach Auffassung des Stadtrates an der Rychenbergstrasse nicht gegeben. Ins-besondere können die Verhältnisse an dieser Strasse nicht mit jenen an der Breitestrasse gleichgesetzt werden, wo das tägliche Verkehrsaufkommen mehr als doppelt so gross ist (14'200 Motorfahrzeuge auf der Breitestrasse gegenüber 6'500 auf der Rychenberg-strassse) und die Klassierung als Strasse von kantonaler Bedeutung praktisch nur noch die Temposenkung auf 40 km/h zulässt. Der Stadtrat erachtet es aus den dargelegten Gründen in jedem Fall für zweckmässig und richtig, die vorgeschriebene Höchstgeschwindigkeit auf der Rychenbergstrasse bei "50 km/h generell" zu belassen.
Die übrigen Anliegen der beiden Petitionsgruppen sollen hingegen geprüft werden.
|