Bestandesaufnahme, Ziele und Argumente aus der Sicht der Betroffenen.
Ausgangslage
Der vor kurzem veröffentlichte Zusatzbericht des Stadtrates zum Postulat von Gemeinderat Urs Mächler ist für uns Anlass, unsere Haltung zur aktuellen Entwicklung in einigen Thesen festzuhalten. Im September 1997 wurde das Postulat Mächler eingereicht. Darin heisst es:
"Der Stadtrat wird beauftragt, ein Konzept für sinnvolle Verkehrsberuhigungsmassnahmen an der Rychenbergstrasse auszuarbeiten."
Wir sind einmal mehr von der jüngsten Stellungnahme des Stadtrates sehr enttäuscht. Zwei Jahre sind seither vergangen und es ist nichts auf den Tisch gebracht worden, was nicht schon in früheren Jahren bereits einmal zur Diskussion stand (Kreisel an der Kreuzung Haldenstrasse, versetzte Parkplätze zw. Halden- und Lindstrasse). Für den grössten Teil der Rychenbergstrasse (Halden- bis Stadlerstrasse) gibt es auch nach zwei Jahren aus dem Stadthaus kaum konkrete Ideen, geschweige denn ein Konzept, was getan werden könnte. Auch wenn die einberufene Arbeitsgruppe jetzt begonnen hat, über mögliche Einzelmassnahmen zu diskutieren, so ist der Auftrag an den Stadtrat weitgehend als nicht erfüllt zu betrachten.
Hier deshalb eine Antwort aus unserer Sicht. In der Folge finden sie eine Zusammenstellung unserer Vorstellungen von Zielen, Massnahmen und Argumenten zur aktuellen Situation.
Ziele
Die folgenden drei Punkte sind unsere Kernziele für die Verkehrsberuhigung an der Rychenbergstrasse:
Zur Erreichung dieser Ziele sind aus unserer Sicht folgende Massnahmen geeignet:
Kurzfristige Massnahmen
Die Stadt hat bisher noch keine Zahlen über die Belastung der Rychenbergstrasse mit Fremdverkehr vorgelegt. Deshalb muss umgehend eine detaillierte Studie zur Erfassung der Verkehrsflüsse des motorisierten Verkehrs erstellt werden. Entscheidend dabei ist die Erfassung der prozentualen Anteile von Herkunft, Zielort und Durchfahrtswegen.
Mittel- bis längerfristige Massnahmen
Argumente und Begründungen
Unsere ursprüngliche Forderung nach Tempo 40 wird vom Stadtrat abgelehnt. Wir anerkennen den Grundsatz, die Temporegelungen auf Stadtgebiet möglichst einheitlich zu gestalten. Also neben Tempo 50 und 30 keine weiteren Sonderfälle mehr.
Die Rychenbergstrasse ist eine kommunale Strasse und dient als Sammelstrasse für die angrenzenden Quartiere am Lindberg Ost- und Südhang. Sie führt praktisch ausschliesslich durch Wohngebiete und ist vom Ausbaustandard (max. 6m Breite) nicht für Durchgangs- und LKW-Verkehr geeignet. Sie darf deshalb keinesfalls mit den übergeordneten Hauptverkehrsstrassen (wie z.B. der Frauenfelderstrasse) verglichen werden. Aus diesem Grunde gibt es für die Rychenbergstrasse aus unserer Sicht nur ein mögliches Temporegime: 30 !
Der verkehrsplanerische Grundsatz, wonach der Verkehr möglichst auf dem kürzesten Weg auf die nächste höherrangige Strasse zu führen ist, wird vom Stadtrat in Bezug auf die Rychenbergstrasse seit Jahren missachtet. Der Stadtrat scheint gewillt, einen laufend wachsenden Anteil an Fremd- und Schleichverkehr über die Rychenbergstrasse fahren zu lassen. Dies führt dazu, dass die jetzt schon sehr stark beeinträchtigte Wohnqualität noch mehr reduziert wird.
Seit 1983 hat die Verkehrsmenge an der Rychenbergstrasse von ca. 4000 auf 6400 Fahrzeuge täglich zugenommen. Diese Zunahme kann nicht auf den Anliegerverkehr allein zurückgeführt werden. Es hat in dieser Zeit keine wesentliche Veränderung der Einwohnerzahl in den angrenzenden Quartieren stattgefunden. Das um mehr als 50% gesteigerte Verkehrsvolumen hat seine Ursache in hauptsächlich externen Quellen.
Der massive Fremdverkehr auf der Rychenbergstrasse ist keine Vermutung sondern für alle Anwohner tägliche Realität. Die morgendliche "Verkehrslawine" (bis 600 Fahrzeuge pro Stunde) z.B. aus Richtung Stadler- und Frauenfelderstrasse hat nur zum kleinsten Teil das Quartier am Lindberg Osthang zum Ziel. Betriebe in dieser Region sind rar und kommen deshalb nicht als Hauptverursacher in Frage. Es ist offensichtlich: Der Weg über den "Rychenberg" ist die schnellste (weil hindernisfreie) Verbindung zur Arbeit in alle Gewerbegebiete nördlich des Stadtzentrums.
Einen Hinweis auf die Grössenordnung des quartierfremden Durchgangsverkehrs ergibt eine von SchülerInnen des Gymnasiums Rychenberg im Januar 1999 durchgeführte Zählung zur Zeit der morgendlichen Verkehrsspitze. Daraus geht hervor, dass von den aus Richtung Stadler- und Talackerstrasse in die Rychenbergstrasse eingefahrenen PW's Richtung Haldenstrasse/Lindspitz über 50% (!) aus Gemeinden ausserhalb von Winterthur stammten. (Die Untersuchung der Schüler weist wohl gewisse Mängel auf, welche die Autoren im Bericht selbst benennen) Trotzdem: Ein quartierfremder Durchgangsverkehr dieser Grössenordnung auf einer kommunalen Sammelstrasse ist ein absoluter Extremwert! Zum Vergleich: Die Bachtelstrasse weist in der Abendspitze einen Anteil Durchgangsverkehr von 28% aus. 72% sind dagegen Ziel- und Quelverkehr (Zählung der Verkehrsplanung 1994).
Deshalb: Eine präzise, unabhängige Verkehrsflusserfassung ist längst überfällig. Diese ist die Grundlage für alle weiteren Massnahmendiskussionen.
Der kommunale Richtplan [Kap. 312 Strassen, a) Strassennetz] schreibt folgendes vor: "Kommunale Strassen sind Sammelstrassen und dienen der Groberschliessung der Baugebiete. ... Sie müssen die Groberschliessung funktionsgerecht gewährleisten. Dabei sind verkehrsberuhigende Massnahmen möglich, und eine besondere Bezeichnung als siedlungsorientierte Strasse ist nicht erforderlich.
Bei denjenigen Strassen, die eine hohe Verkehrsbelastung aus quartierfremdem Verkehr aufweisen und durch Wohngebiete führen, sind Massnahmen zur Reduktion des durchgehenden Verkehrs zu treffen."
Der Richtplan wird bisher vom Stadtrat in Bezug auf die Rychenbergstrasse faktisch ignoriert. Die bis dahin vorgeschlagenen Massnahmen sind keinesfalls hinreichend, um die Ziele der Verkehrsberuhigung zu erreichen. Beim Verkehrskreisel (Haldenstrasse) und den versetzten Parkplätzen (Halden- bis Lindstrasse) handelt es sich im übrigen um Neuauflagen von "alten" Forderungen des Quartiervereines IG Auesseres Lind, die bisher vom Stadtrat immer abgelehnt wurden.
Die Lärmsituation hat sich in den letzten Jahren schleichend verschlechtert. Die Messungen und Modellrechnungen der Stadt zeigen, dass tagsüber an über 80% aller Messpunkte auf der Rychenbergstrasse der Lärmgrenzwert des Bundes von 60dB um bis zu 5dB überschritten wird. Ab 60dB wird ein Geräusch bereits als störende Belästigung empfunden. Eine Erhöhung um 3dB bedeutet eine Verdoppelung der Schallintensität. Dies entspricht in etwa auch einer Verdoppelung der Verkehrsmenge (bei gleichbleibender Fahrweise).
Die Verbesserung der Sicherheit der schwächeren Verkehrsteilnehmer (Velofahrer/innen und Fussgänger/innen) erfordert als einzig wirksame Massnahmen eine "langsamere" Fahrweise sowie eine Reduktion der Verkehrsmenge. Jeden Tag fahren auf der Rychenbergstrasse hunderte von Schülern mit dem Velo zur Schule. Auf der nur 6 m breiten Strasse (z.T. sogar noch weniger) erzeugt das Ueberholen eines Velos bei soviel Gegenverkehr und Tempo 50 zwangsläufig ein zu hohes Sicherheitsrisiko.
Der Gesamtplan der Stadt Winterthur führt die Rychenbergstrasse als Veloweg. Diese Planvorgabe kann unter den gegebenen Umständen höchstens noch als zynisch bezeichnet werden.
Viele Grundstücke grenzen ohne Trottoir direkt and die Rychenbergstrasse, ein klassisches Merkmal einer rein siedlungsorientierten Strasse: Unter den gegenwärtigen Verkehrsverhältnissen ein Alptraum für Familien mit Kleinkindern !
Der Unterschied von Tempo 30 zu Tempo 50 in Bezug auf die Verbesserung der Sicherheitssituation ist tatsächlich dramatisch: Zwei Fahrzeuge, eines fährt mit 30km/h, das andere mit 50km/h, werden durch ein unerwartetes Ereignis (z.B. ein Kind rennt auf die Strasse) zu einem Nothalt gezwungen. Am Ort wo das erste Fahrzeug still steht (total 15m nach Reaktions- und Bremsweg) fährt das andere noch immer mit vollem Tempo 50 ! Erst jetzt beginnt der anschliessende Bremsweg des schnelleren Fahrzeuges und beträgt zusätzlich nochmals 15m).
Die Buslinie (Linie 10, 20Min. Takt) kann auch bei verkehrsberuhigenden Massnahmen mit minimalen Korrekturen weiter betrieben werden. Weder Tempo 30 noch andere Massnahmen sind aufgrund der Buslinie grundsätzlich ausgeschlossen. Verschiedene Schweizer Städte (Olten, Bern) führen z.T. auch längere Busstrecken in Tempo 30 Zonen (siehe dazu auch das beigelegte Beispiel der Verkehrsberuhigung in Zuchwil, aus "Planungsansatz Langsamverkehr II, VCS"). Sogar in Winterthur fährt der Bus bereits an verschiedenen Stellen durch verkehrsberuhigte Zonen. Der "Zeitverlust" durch z.B. Tempo 30 bewegt sich auch für die relativ lange Rychenbergstrasse im Rahmen von nur ein bis maximal drei Minuten.
Fazit
Mit Tempo 30 auf der Rychenbergstrasse könnte mit geringsten Kosten eine wirkungsvolle Verkehrsberuhigung erreicht werden, welche alle Aspekte hinreichend berücksichtigt. Was in anderen Schweizer Städten von allen Parteien für gut befunden wird müsste eigentlich auch in Winterthur möglich sein .
Aus unserer Sicht darf das Postulat Mächler noch nicht als erledigt abgeschrieben werden.
19. September 1999
Für die IG Rychenbergstrasse:
Walter E. Bauder, Präsident
Reto Diener-Antener, Co-Präsident
Copyright IG Rychenbergstrasse, Winterthur, 1999