Pressemitteilung,
24.5.2002
Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich hat mit Entscheid vom 21. März 2002 die Rechtmässigkeit der zwischen der Stadtgemeinde Winterthur und dem Sulzer Konzern abgeschlossenen Grundsatzvereinbarung über die Entwicklung des Zentrumsgebiets Oberwinterthur und der vom Grossen Gemeinderat festgesetzten Einzonungen in diesem Areal bestätigt, dies gegen den Entscheid der Baurekurskommission IV, die einen diesbezüglichen Rekurs der Anwohner der Rychenbergstrasse gutgeheissen hatte.
Die Anwohner der Rychenbergstrasse verzichten - nach intensiven Diskussionen - auf die Erhebung einer Beschwerde ans Bundesgericht, weil ihnen der Stadtrat zugesichert hat, die an der Rychenbergstrasse nach wie vor bestehenden Verkehrsprobleme noch einmal eingehend zu überprüfen und in einem offenen Dialog anzugehen.
Damit ist der Weg frei für die Umnutzung des Zentrumsgebiets Oberwinterthur. Insbesondere kann nunmehr der bereits bewilligte Baufachmarkt mit einem ergänzenden Fachmarkt erstellt werden. Die Anwohner der Rychenbergstrasse haben ihrerseits die Gewissheit, dass sich die Stadt und insbesondere das Departement Sicherheit und Umwelt noch einmal mit vollem Einsatz bemühen wird - gemeinsam mit einer Vertretung der IG Rychenbergstrasse - insbesondere nach Lösungen für die beiden Problembereiche Sicherheit für schwächere Verkehrsteilnehmer und übermässige Lärmbelastung zu suchen.