Stellungnahme der "Gruppe Rychi gegen Durchgangsverkehr im Quartier" zur aktuelle Entwicklung
 
 
Die Pressemitteilung der FDP und die aktuelle Entwicklung der Lage im Zusammenhang mit dem Rekurs gegen die BZO im Sulzerareal Oberwinterthur lässt uns folgendes festhalten:
 
Die Verantwortung für die gegenwärtige Entwicklung liegt nicht bei uns. Der Stadtrat von Winterthur verweigert uns Anwohnern seit Jahren auch minimalste Zugeständnisse (z.B. Tempo 40 oder LKW-Durchfahtsverbot) für eine Verkehrsberuhigung an der immer stärker belasteten Rychenbergstrasse.
 
Gemäss kommunalem Richtplan sind bei Gemeindestrassem mit übermässigem Durchgangsverkehr - an der Rychi aktuell über 30% - Massnahmen zum Schutze der Wohnbevölkerung zu treffen. Diese berhördenverbindliche, planerische (!) Festlegung wird von der Stadtregierung in Bezug auf die Rychenbergstrasse seit Jahren mit Füssen getreten. Nicht nur deswegen besteht Handlungsbedarf: Auch der gesetzliche Lärmgrenzwert ist längs der ganzen Strasse beträchtlich überschritten. Der Stadtrat tut nichts dagegen. Im Gegenteil, er lässt die Rychenbergstrasse schleichend und stillschweigend - ohne planerische Grundlage - zur innerstädtischen Verkehrstangente mutieren.
 
Es kommt noch dicker. Die Neuregelung der BZO für das Sulzerareal sieht wesentlich verkehrsintensivere Nutzungen als heute vor: Dienstleistungen, Gewerbe, Wohnen, usw. Dies im Gegensatz zu heute, wo das praktisch brachliegende Industrieareal kaum mehr Verkehr produziert. Die Erschliessung des Areals Richtung Nordost und Norwest läuft weiterhin - und auf Jahre hinaus - über Seener- und Frauenfelderstrasse. Beides Strassen, die bereits heute an der Kapazitätsgrenze sind. Dies wird zwangsläufig noch mehr Umgehungs- und Schleichverkehr (=Durchgangsverkehr) an die Rychenbergstrasse bringen.
 
Aus all diesen Gründen sind wir als Betroffene berechtigt und legitimiert uns gegen die BZO Festlegungen im Sulzerareal zur Wehr zu setzen.
 
Die BRK (Baurekurskomission) hat den zusätzlichen Vertrag zur neuen BZO zwischen Sulzer und der Stadt als "nicht rechtens" bezeichnet. Dem bleibt nichts hinzuzufügen. Wie auch der Inhalt des Vertrages zu beurteilen sei, er überträgt Kompentenzen an den Stadtrat, welche der Gesetzgeber so nicht vorgesehen hat. Als Bürger der Stadt Winterthur wehren wir uns gegen dieses undemokratische Vorgehen der Winterthurer Stadtbehörde. Angesichts dieser Sachlage ist der Vorwurf, dass wir der Stadt mit unserem Rekurs einen Bärendienst erweisen würden nur noch als zynisch zu bezeichnen. Wir weisen ihn in aller Form zurück. Allenfalls haben sich die Verantwortlichen bei der Stadt den "Bärendienst" selbst zuzuschreiben.
 
Unser Vertrauen sowohl in Planung (BZO) wie Behörde (Stadtrat) ist unter diesen Umständen nicht mehr gewährleistet. Wir sehen uns deshalb gezwungen, den eingeschlagenen Weg - so unangenehm er ist - weiterzuverfolgen. Die "Gruppe Rychi gegen den Durchgangsverkehr im Quartier" wird den negativen Entscheid der BRK - in Bezug auf unsere verkehrspolitische Betroffenheit - nicht akzeptieren und mit geeigneten Mitteln an das Verwaltungsgericht weiterziehen.
 
Wir fordern schliesslich Stadtrat und Parlament auf, unsere Anliegen endlich ernst zu nehmen. Wir sind weiterhin zum Gespräch bereit und offen gegenüber Vorschlägen aller Art.

Medienmitteilung 26. August 2001

 

Für die "Gruppe Rychi gegen Durchgangsverkehr im Quartier"
Reto Diener