Der Landbote,
Donnerstag 14.Juli 2005
Tempo 30 auf
der Rychenbergstrasse
Rekurrenten
abgeblitzt
Das Verwaltungsgericht hat den Rekurrenten
gegen Tempo 30 auf der Rychenbergstrasse die Legitimation abgesprochen.
Im April 2004 hat der Stadtrat entschieden, die Rychenbergstrasse im Abschnitt Stadler- bis Bäumlistrasse in eine Tempo-30-Zone umzuwandeln. Gegen diesen Beschluss haben verschiedene Anwohner beim Statthalteramt rekurriert. Statthalter Peter Rubin hat den Rekurs diesen Frühling gutgeheissen mit der Begründung, die Rychenbergstrasse diene primär dem Durchgangsverkehr zwischen Oberwinterthur und Veltheim und nicht - wie von der Stadt behauptet - der Erschliessung des Quartiers.
Die Stadt hat gegen den Entscheid des Statthalters beim Verwaltungsgericht Beschwerde eingereicht und nun Recht bekommen. Nach Auffassung des Verwaltungsgerichtes hätte der Statthalter aus formalen Gründen gar nicht auf die Rekurse eintreten dürfen. Gernäss Gericht ist jemand, der die Strasse regelmässig befährt, nicht ausreichend rekursberechtigt. Zudem sei es fraglich, ob Anwohner durch eine Temporeduktion überhaupt beeinträchtigt werden, da ja die Verkehrssicherheit zunehme.
Die Stadt und die IG Rychenbergstrasse
begrüssen den Gerichtsentscheid. Laut Mark Bona, Departementssekretär Sicherheit und Umwelt, hofft die Stadt, die Ternpo-30-Zone noch in diesem Jahr
einrichten zu können. Allerdings haben die Rekurrenten noch die Möglichkeit, den
Fall ans Bundesgericht weiterzuziehen. Die Rekurrenten waren gestern für eine
Stellungnahme nicht erreichbar. (thl)