Der
Landbote, Donnerstag 7. April 2005
RECHTSSTREIT UM
RYCHENBERGSTRASSE IN OBERWINTERTHUR
Tempo 30: Stadt geht vor Gericht
Der Stadtrat will die
Einführung von Tempo 30 auf dem Oberwinterthurer Teil der Rychenbergstrasse vor
Gericht erkämpfen und ficht einen Rekursentscheid des Statthalters an - nicht
zum ersten Mal.
von
PETER FRITSCHE
Eine
Niederlage für den Stadtrat und ein Sieg für die Anwohnergruppe, die Rekurs
eingelegt hatte: Statthalter Peter Rubin ist zum Schluss gekommen, die
Rychenbergstrasse sei auf dem Abschnitt Stadler- bis Bäumlistrasse nicht
Tempo-30-tauglich. Die Strasse diene primär dem Durchgangsverkehr zwischen
Oberwinterthur und Veltheim, begründet Rubin seinen Entscheid, der den
betroffenen Parteien kürzlich zugestellt worden ist und auch dem «Landboten»
vorliegt. Der Stadtrat stellt sich dagegen auf den Standpunkt, die Strasse
diene vor allem der Erschliessung des Quartiers. Die Temporeduktion erhöhe die
Sicherheit. Auch entspreche das Erscheinungsbild mit einer «recht geringen» Breite
jenem einer Quartierstrasse. Der Statthalter sieht das anders: Die Strasse sei,
obschon teilweise leicht abfallend, meist gerade und «recht übersichtlich».
Neben
dem Abschnitt Stadler- bis Bäumlistrasse beschloss die Stadt vor Jahresfrist
auch Tempo 30 am Ende der Rychenbergstrasse zwischen Lindspitz und
Haldenstrasse. Da dort keine Einwendungen eingingen, ist die Temporeduktion nun
gültig. Die stadträtliche Massnahme stellt einen Kompromiss mit der
Anwohnervereinigung IG Rychenbergstrasse dar. Diese zog 2002 ihren Rekurs gegen
die neue Zentrumszone Oberi nicht weiter, nachdem der Stadtrat eine
Verkehrsberuhigung auf der Rychenbergstrasse versprochen hatte.
Dagegen
wehrten sich neun, auf der Oberwinterthurer Seite der Rychenbergstrasse lebende
Anwohner mit einem Rekurs. «Die Temporeduktion ist eine reine Schikane», ärgert
sich Max Steffen, einer der Rekurrenten. Die Rychenbergstrasse sei « in keiner
Weise eine Quartierstrasse» Sie stelle vielmehr eine «vernünftige Umfahrung»
des Oberwinterthurer Dorfkerns dar und dürfe in dieser Funktion nicht behindert
werden», heisst es im Rekursschreiben. Behindert würde auch der Zehnerbus, der
wegen der oft langen Wartezeiten beim Einbiegen in die Frauenfelderstrasse
ohnehin verspätungsanfällig sei. Durch den Umstand, dass auf dieser Strecke
Busse unterwegs sind, sieht sich auch der Statthalter bestärkt in seiner
Ansicht, die Rychenbergstrasse sei in erster Linie eine Verbindungsstrecke.
«Wir
sind mit der rechtlichen Würdigung des Rekursentscheides nicht einverstanden»,
sagt Mark Bona, Jurist und Sekretär in Hans Hollensteins Polizeidepartement. Es
sei dem Stadtrat wohl klar, dass die Rychenbergstrasse stärker belastet sei als
andere Strassen: «Aber dies darf nicht ausschlaggebend sein», so Bona. Der
Stadtrat werde deshalb den Rekursentscheid beim Verwaltungsgericht anfechten.
Bei der IG Rychenbergstrasse wird das begrüsst. Der Entscheid des Statthalters
sei «ein Skandal», empört sich IG-Sprecher Reto Diener. Die Rekurrenten
operierten mit Argumenten «von vorgestern». Schliesslich erlaube der Bund
inzwischen ja sogar auf Hauptstrassen Tempo 30.
Nicht
tangiert vom Tempostreit, weil unumstritten ist die geplante Verlangsamung auf
der Strasse Im Geissacker, die in die Rychenbergstrasse mündet. Und wirkungslos
verpufft ist die Einsprache eines Mitglieds der IG Rychenbergstrasse, das die
geplante 30er-Zone verlängern wollte. Grund: Der Rekurs ging inhaltlich über
die stadträtliche Anordnung hinaus. Laut Reto Diener bleibt aber die Forderung
nach einer Verkehrsberuhigung im Abschnitt Haldenstrasse bis Einmündung der
Bäumlistrasse im Raum: «Ein gefährlicher Abschnitt.»
Dass
der Statthalter den stadträtlichen Tempo-30-Plänen einen Strich durch die
Rechnung macht, ist kein neues Phänomen. Das komme gelegentlich vor, wenn auch
selten, da sich die Stadt bemühe, die betroffene Bevölkerung in die
Tempo-30-Diskussion mit einzubeziehen, sagt Departementssekretär Bona. Ganze
fünf Jahre lang dauerte der Rechtsstreit um die Temporeduktion auf der
Gotzenwilerstrasse in Oberseen. Auch hier gab der Statthalter zuerst den
rekurrierenden Anwohnern Recht. Am Ende entschied der Bundesrat zu Gunsten der
Stadtregierung - aus formellen Gründen: Die Rekurrenten seien mangels direkter
Betroffenheit gar nicht rekursberechtigt gewesen.