Der Landbote, Donnerstag 7. April 2005

 

RECHTSSTREIT UM RYCHENBERGSTRASSE IN OBERWINTERTHUR

 

Tempo 30: Stadt geht vor Gericht

 

Der Stadtrat will die Einführung von Tempo 30 auf dem Oberwinterthurer Teil der Rychenbergstrasse vor Gericht erkämpfen und ficht einen Rekursentscheid des Statthalters an - nicht zum ersten Mal.

 

von PETER FRITSCHE

 

Eine Niederlage für den Stadtrat und ein Sieg für die Anwohnergruppe, die Rekurs eingelegt hatte: Statthalter Peter Rubin ist zum Schluss gekommen, die Rychenbergstrasse sei auf dem Abschnitt Stadler- bis Bäumlistrasse nicht Tempo-30-tauglich. Die Strasse diene primär dem Durchgangsverkehr zwischen Oberwinterthur und Veltheim, begründet Rubin seinen Entscheid, der den betroffenen Parteien kürzlich zugestellt worden ist und auch dem «Landboten» vorliegt. Der Stadtrat stellt sich dagegen auf den Standpunkt, die Strasse diene vor allem der Erschliessung des Quartiers. Die Temporeduktion erhöhe die Sicherheit. Auch entspreche das Erscheinungsbild mit einer «recht geringen» Breite jenem einer Quartierstrasse. Der Statthalter sieht das anders: Die Strasse sei, obschon teilweise leicht abfallend, meist gerade und «recht übersichtlich».

 

Neben dem Abschnitt Stadler- bis Bäumlistrasse beschloss die Stadt vor Jahresfrist auch Tempo 30 am Ende der Rychenbergstrasse zwischen Lindspitz und Haldenstrasse. Da dort keine Einwendungen eingingen, ist die Temporeduktion nun gültig. Die stadträtliche Massnahme stellt einen Kompromiss mit der Anwohnervereinigung IG Rychenbergstrasse dar. Diese zog 2002 ihren Rekurs gegen die neue Zentrumszone Oberi nicht weiter, nachdem der Stadtrat eine Verkehrsberuhigung auf der Rychenbergstrasse versprochen hatte.

 

Dagegen wehrten sich neun, auf der Oberwinterthurer Seite der Rychenbergstrasse lebende Anwohner mit einem Rekurs. «Die Temporeduktion ist eine reine Schikane», ärgert sich Max Steffen, einer der Rekurrenten. Die Rychenbergstrasse sei « in keiner Weise eine Quartierstrasse» Sie stelle vielmehr eine «vernünftige Umfahrung» des Oberwinterthurer Dorfkerns dar und dürfe in dieser Funktion nicht behindert werden», heisst es im Rekursschreiben. Behindert würde auch der Zehnerbus, der wegen der oft langen Wartezeiten beim Einbiegen in die Frauenfelderstrasse ohnehin verspätungsanfällig sei. Durch den Umstand, dass auf dieser Strecke Busse unterwegs sind, sieht sich auch der Statthalter bestärkt in seiner Ansicht, die Rychenbergstrasse sei in erster Linie eine Verbindungsstrecke.

 

IG: «Ein Skandalentscheid»

 

«Wir sind mit der rechtlichen Würdigung des Rekursentscheides nicht einverstanden», sagt Mark Bona, Jurist und Sekretär in Hans Hollensteins Polizeidepartement. Es sei dem Stadtrat wohl klar, dass die Rychenbergstrasse stärker belastet sei als andere Strassen: «Aber dies darf nicht ausschlaggebend sein», so Bona. Der Stadtrat werde deshalb den Rekursentscheid beim Verwaltungsgericht anfechten. Bei der IG Rychenbergstrasse wird das begrüsst. Der Entscheid des Statthalters sei «ein Skandal», empört sich IG-Sprecher Reto Diener. Die Rekurrenten operierten mit Argumenten «von vorgestern». Schliesslich erlaube der Bund inzwischen ja sogar auf Hauptstrassen Tempo 30.

 

Nicht tangiert vom Tempostreit, weil unumstritten ist die geplante Verlangsamung auf der Strasse Im Geissacker, die in die Rychenbergstrasse mündet. Und wirkungslos verpufft ist die Einsprache eines Mitglieds der IG Rychenbergstrasse, das die geplante 30er-Zone verlängern wollte. Grund: Der Rekurs ging inhaltlich über die stadträtliche Anordnung hinaus. Laut Reto Diener bleibt aber die Forderung nach einer Verkehrsberuhigung im Abschnitt Haldenstrasse bis Einmündung der Bäumlistrasse im Raum: «Ein gefährlicher Abschnitt.»

 

Dass der Statthalter den stadträtlichen Tempo-30-Plänen einen Strich durch die Rechnung macht, ist kein neues Phänomen. Das komme gelegentlich vor, wenn auch selten, da sich die Stadt bemühe, die betroffene Bevölkerung in die Tempo-30-Diskussion mit einzubeziehen, sagt Departementssekretär Bona. Ganze fünf Jahre lang dauerte der Rechtsstreit um die Temporeduktion auf der Gotzenwilerstrasse in Oberseen. Auch hier gab der Statthalter zuerst den rekurrierenden Anwohnern Recht. Am Ende entschied der Bundesrat zu Gunsten der Stadtregierung - aus formellen Gründen: Die Rekurrenten seien mangels direkter Betroffenheit gar nicht rekursberechtigt gewesen.