Landbote,
Freitag 8. März 2002
STADTRAT
Der Stadtrat will die Rychenbergstrasse
weiterhin als kommunal wichtige Sammelstrasse führen und nicht abklassierein.
Dies hatten die Gemeinderäte Rolf Weibel (evp), Matthias Gfeller (grüne) und
Hans Ulrich Würgler (sp) verlangt. Der Rat hat ihre Motion im letzten Sommer
überwiesen. Der quartierfremde Verkehr auf der Strasse nehme zu, begründen die
Motionäre, der Stadtrat sperre sich jedoch gegen verkehrsberuhigende
Massnahmen.
Die Rychenbergstrasse sei eine wichtige
Verbindung zwischen verschiedenen Quartieren und Stadtkreisen, antwortet jetzt
der Stadtrat. Er anerkennt indessen, dass «ein gewisser Handlungsbedarf für
Verkehrsentlastung und -beruhigung besteht». Zurzeit wird daher geprüft, wie
beim Lindspitz Lastwagen vom Einbiegen in die Rychenbergstrasse abgehalten
werden können und welcheVerbesserungen im Bereich des engen
«Bäumlirankes» in Frage kommen.
Massnahmen auch jetzt möglich
Die Motionäre lägen falsch, so der Stadtrat,
wenn sie glaubten, verkehrsberuhigende Massnahmen seien nur auf einer
abklassierten Strasse möglich. Lediglich das Unterbinden - wie es eine
Verkehrsstudie für die Rychenbergstrasse vor Jahren empfohlen hatte - stünde im
Widerspruch zur Klassierung als kommunale Strasse. Alle anderen Möglichkeiten
seien zulässig. Das habe die Stadt an anderen, ebenso wichtigen Strassen
bewiesen, zum Beispiel an der Bachtel- oder Oberfeldstrasse. Würde die Rychenbergstrasse abklassiert, wären hingegen verkehrsberuhigende Massnahmen nicht mehr beitragsberechtigt beim Kanton.
Der Verkehr hat gemäss Stadtrat auf der
Rychenbergstrasse seit 1990 entgegen den Befürchtungen kaum zugenommen. Selbst
in den Stosszeiten liegt der Anteil, quartierfremder Durchfahrten unter den 30
Prozent, welche die Motionäre ins Feld führen. Ausserdem sei nicht nichts getan
worden. So führt der Stadtrat den Kreisel an der Kreuzung mit der Haldenstrasse
an, die versetzten Parkfelder zwischen Haldenstrasse und Lindspitz sowie den
neuen Fussgängerübergang auf Höhe Kirchweg. Abgelehnt worden sei einzig die
Einführung von Tempo 30 oder 40.
(ab)