25. August 2001
ZENTRUMSGEBIET OBERI
Gegen Pflicht zu Gestaltungsplan
Die FDP bedauert in einem Communiqué, dass die von Stadt und Sulzer ausgehandelte Grundsatzvereinbarung über die künftige Umgestaltung eines Teils des Obwerwinterthurer Industrieareals «zu Fall» gebracht worden ist.
(ldb)
Die Vereinbarung legt den Wohnanteil für die einzelnen Gebiete des Areals fest und verpflichtet zur Schaffung eines Parks. Auf Grund einer Beschwerde der «Gruppe Rychi gegen Durchgangsverkehr im Wohnquartier» hat die kantonale Baurekurskommission von der Stadt die Annullierung der Vereinbarung verlangt. Damit hätten die Rekurrenten der Stadt «einen Bärendienst geleistet», kritisiert die FDP. Sulzer könne nämlich auch ohne diesen Vertrag das Areal neu überbauen, ohne dass deshalb ein Motorfahrzeug weniger durch die Rychenbergstrasse rolle.
Die FDP begrüsst deshalb, dass die Stadt Beschwerde gegen den Entscheid der Baurekurskommission erheben will. Die Partei lehnt zudem eine Gestaltungsplanpflicht für das Zentrumsareal Oberwinterthur ab, weil damit nur die äussere Form geregelt, nicht jedoch der «innere Zusammenhang» des künftigen Quartiers beeinflusst werden könne. Auf Anfrage gab Baupolizeichef Fridolin Störi bekannt, dass Sulzer den Entscheid der Baurekurskommission bereits an das Verwaltungsgericht weiter gezogen habe. Dasselbe werde demnächst auch die Stadt Winterthur tun.