8. August 2001
Sulzer wollte der Stadt in Oberwinterthur 6 Hektaren für einen Park schenken. Dabei sollen Stadt- und Gemeinderat aber widerrechtlich gehandelt haben.
Von Roger Keller
Alle fanden die Sache ganz toll: Der Sulzer-Konzern war bereit, der Stadt Winterthur einen Zehntel seines riesigen Werkareals in Oberwinterthur zu vermachen. Die Stadt verpflichtete sich im Gegenzug, darauf einen Grünraum für die Bevölkerung zu schaffen und zu unterhalten, damit die neue Zentrumszone nicht öde wirkt. Und der Stadtrat schloss mit Sulzer auf Wunsch der parlamentarischen Planungskommission eine Vereinbarung über die Eckwerte der künftigen, erhöhten Nutzung des 60 Hektaren grossen Werkareals ab.
Es war damals, im Herbst 2000, alles sehr schnell gegangen. So schnell, dass die Skizze, die der Vereinbarung beigeheftet war, eher einem handgezeichneten Pfadi-Kroki als einer verlässlichen Rechtsgrundlage glich. Diese Eile rächt sich jetzt womöglich: Die Zürcher Baurekurskommission (BRK) hat jedenfalls eine Beschwerde von Anwohnenden der Rychenbergstrasse in diesem einen Punkt gutgeheissen. Das Verdikt tönt für Stadtrat und Parlament geradezu vernichtend: Ein solches Vorgehen sei "nicht nur im Grundsatz unzulässig, sondern führt zugleich auch zu zahlreichen Einzelverstössen gegen die Rechtsordnung", schreibt die BRK.
Die Baurekurskommission hat nichts gegen die neue Zoneneinteilung auf dem Oberwinterthurer Sulzer-Areal einzuwenden, wohl aber gegen die Vereinbarung mit Sulzer. Denn darin seien Punkte festgelegt, welche in die Nutzungsplanung gehörten, so zum Beispiel die Festlegung von Wohnanteilen oder Grünflächen. Der Stadtrat habe sich zudem vom Parlament die Kompetenz geben lassen, die Details der Nutzung in einer weiteren Vereinbarung mit Sulzer zu regeln. Das Parlament hat diese Vereinbarung im letzten Herbst "in zustimmendem Sinne" und unter Absingen zahlreicher Lobeslieder zur Kenntnis genommen.
Damit aber, so die BRK, haben Stadt- und Gemeinderat einen ungesetzlichen Weg beschritten: Denn die übergeordneten Gesetze schreiben vor, dass Fragen der Nutzungsplanung in die Bau- und Zonenordnung (BZO) gehören oder mit Gestaltungsplänen festzulegen sind. Die BZO falle zudem in die Kompetenz des Parlaments und nicht des Stadtrats, wie dies in der Vereinbarung mit dem Sulzer-Konzern vorgesehen ist. Eine Möglichkeit, die Nutzungsplanung mit den Landeigentümern vertraglich zu regeln, gibt es laut BRK-Entscheid nicht. Das vom Parlament tolerierte Vorgehen des Stadtrates sei daher schon im Grundsatz "nicht rechtens".
Darüber hinaus haften diesem Vorgehen laut Baurekurskommission noch weitere Gesetzesverstösse an. Würde die Vereinbarung toleriert, könnten auf diesem Weg wichtige nutzungsplanerische Festlegungen einem Referendum oder einem Rekurs entzogen werden. Auch die Genehmigung der Planung durch die kantonale Baudirektion oder den Zürcher Regierungsrat würde dadurch umgangen. Und es wäre für den Winterthurer Stadtrat laut BRK juristisch auch schwierig, ein Baugesuch abzulehnen, das nicht der Vereinbarung, wohl aber den geltenden Bauvorschriften entspricht.
Wie geht es nun weiter? Der Stadtrat wird den Entscheid vorsorglich beim Verwaltungsgericht anfechten, bis das Parlament über den Weiterzug entschieden hat. Nach Ansicht des Winterthurer Baupolizei-Chefs Fridolin Störi handelt es sich um einen "heiklen Entscheid", der in der zweiten Instanz durchaus kippen könnte, da die Begründung der BRK auf einer "streng legalistischen Auffassung" basiere.
Das Planungs- und Baugesetz schliesst nach Ansicht von Störi solche Vereinbarungen nicht aus. Sonst werde eine kooperative Planung verunmöglicht. Gestaltungspläne seien meist zu zeitaufwändig, wenn Investoren rasch bauen wollten; dies zeige sich beim Sulzer-Areal in der Stadtmitte immer wieder. Das Areal in Oberi könne zwar auch ohne die Vereinbarung neu genutzt werden, denn die vom Parlament beschlossene Zoneneinteilung genüge dafür. Von der Vereinbarung würde aber die Öffentlichkeit profitieren, indem sie einen sechs Hektaren grossen Park erhielte. Störi bezeichnete die Vereinbarung daher als "Massanzug, der eine gute Entwicklung dieses Stadtteils ermöglicht". Die BRK sieht die Sache anders: Sie fordert das Stadtparlament auf, die Eckwerte der Vereinbarung nachträglich in die BZO zu integrieren - sofern es daran festhalten wolle.
Eine Gruppe von Anwohnenden der Rychenbergstrasse hat gegen die Neuzonierung des Oberwinterthurer Sulzer-Areals rekurriert, weil sie mehr Schleichverkehr durch ihr Quartier befürchteten. Die Baurekurskommission (BRK) ist nicht darauf eingetreten: Die Anwohnenden seien nicht zum Rekurs legitimiert, da sie die direkten Auswirkungen nicht hätten nachweisen können, schrieb die BRK. Es ist dies einer von rund 20 Rekursen, die gegen die Bau- und Zonenordnung (BZO) derzeit noch hängig sind; die revidierte Winterthurer BZO ist mit Ausnahme dieser Punkte in Kraft.
Hingegen hat die BRK eine Beschwerde derselben Gruppe zur Vereinbarung des Stadtrats mit Sulzer gutgeheissen. (klr)