8. August 2001
BAUREKURSKOMMISSION ERKLÄRT VERTRAG ZWISCHEN STADT UND SULZER FÜR
UNZULÄSSIG
Baurekurskommission rügt den
Stadtrat
Die Stadt und Sulzer haben letztes
Jahr vertraglich vereinbart, wie das Areal Oberwinterthur künftig
entwickelt werden soll. Die Baurekurskommission hat dieses Vorgehen für
unzulässig erklärt.
MASSIMO DIANA
Der Stadtrat und Sulzer
wollten sich in «kooperativer Planung» üben, als sie letztes Jahr eine
Grundsatzvereinbarung ausgehandelt haben darüber, wie das Sulzer-Areal in
Oberwinterthur in den kommenden Jahren umgenutzt werden soll. Die
Vereinbarung ist als öffentlich-rechtlicher Vertrag aufgesetzt und enthält
die Eckwerte für die künftige Nutzung des Areals mit Wohn-,
Dienstleistungs- und Freiflächen. Teil der Vereinbarung ist auch die
Abmachung, dass Sulzer 6 Hektaren Land der Stadt als Freifläche überlässt.
Der Gemeinderat hat im vergangenen Oktober im Rahmen der Beratung der
neuen Bau- und Zonenordnung (BZO) zustimmend von den Absichten des
Stadtrats Vermerk genommen.
Strich durch die
Rechnung
Die für Winterthur zuständige kantonale
Baurekurskommission IV hat nun dem Stadtrat und Sulzer einen Strich durch
die Rechnung gemacht: Sie hat in einem Ende Juli gefällten Entscheid
dieses Vorgehen als rechtlich unzulässig erklärt, weil ein solches im
Planungs- und Baugesetz nicht vorgesehen ist.
Anlass für diesen
Entscheid ist ein Rekurs und eine parallel dazu erhobene Beschwerde der
«Gruppe Rychi gegen Durchgangsverkehr im Wohnquartier». Die Gruppe setzt
sich gemäss Reto Diener grösstenteils aus Anwohnern zusammen, ist aber
nicht deckungsgleich mit der IG Rychenbergstrasse. Eigentlich geht es der
Gruppe weniger um die Zentrumszone Oberwinterthur, sondern mehr um den
Verkehr auf der Rychenbergstrasse, der zu einem Drittel von ausserhalb des
Quartiers komme. Zudem seien die Immissionsgrenzwerte bei der grossen
Mehrheit der Gebäude überschritten. Grund: Die Hauptverkehrsachse
Frauenfelder-/Römerstrasse ist schon jetzt chronisch überlastet, und der
Verkehr weiche über die Rychenbergstrasse
aus.
Gegen quartierfremden Verkehr
Mit ihrer Eingabe beabsichtigte die
Rekurrentengruppe, die Umzonung eines Teils der früheren Industriezone
(I3) von Sulzer in eine Zentrumszone (Z3) zu verhindern. Dies aus der
Überlegung heraus, dass das neue Zentrumsgebiet noch mehr Verkehr auf der
Achse Frauenfelder-/Römerstrasse und damit auch mehr quartierfremden
Durchgangsverkehr über die Rychenbergstrasse erzeugen werde.
Ausserdem
wurde mit dem Rekurs die Grundsatzvereinbarung zwischen der Stadt
Winterthur und Sulzer angefochten. Die Rekurrenten vertreten die Ansicht,
es handle sich hierbei um eine unzulässige Delegation von Kompetenzen des
Gemeinderats an den Stadtrat. Das Stadtparlament könne diese
Kompetenzabtretung auch nicht durch eine zustimmende Kenntnisnahme des
Vertrags zwischen dem Stadtrat und Sulzer wettmachen.
Den Rekurs der
«Gruppe Rychi gegen Durchgangsverkehr im Wohnquartier» hat die
Baurekurskommission abgelehnt. Sie ist zum Schluss gekommen, dass die
Rekurrenten keinen schlüssigen Nachweis erbracht haben, dass die Umnutzung
des Oberwinterthurer Industrieareals zu einer Zunahme des quartierfremden
Verkehrs auf der Rychenbergstrasse führe. «Das ist ein starkes Stück»,
kommentiert Reto Diener, «die Baurekurskommission verlangt von uns
praktisch eine Verkehrsstudie. Dabei sind die von uns aufgezeigten
Probleme bei der städtischen Abteilung für Verkehrsplanung bekannt.» Die
Rekurrenten überlegen sich jetzt laut Diener, den Entscheid ans
Verwaltungsgericht weiterzuziehen.
Bei der parallel zum Rekurs
eingereichten Beschwerde hat die Baurekurskommission den Beschwerdeführern
teilweise Recht gegeben: Die von Stadtrat und Sulzer ausgehandelte
Grundsatzvereinbarung ist in ihren Augen ein «Vorgehen, das vom Gesetz
nicht vorgesehen und folglich unzulässig ist». Die Baurekurskommission
fordert deshalb den Gemeinderat auf, die in der Grundsatzvereinbarung
enthaltenen planerischen Festlegungen in «einer gesetzeskonformen
Erlassform» festzuhalten, also in Form eines eigenen Gestaltungsplans oder
einer Gestaltungsplanpflicht.
Divergierende
Rechtsauffassungen
Für Bausekretär Fridolin Störi
hat die Baurekurskommission einen «schwierigen Entscheid» gefällt: «Es
prallen zwei Rechtsauffassungen aufeinander. Die formalistische geht davon
aus, dass planerische Festlegungen nur in der Form zulässig sind, welche
ausdrücklich im kantonalen Planungs- und Baugesetz (PBG) erwähnt ist. Die
Grundsatzvereinbarung ist ein Beispiel kooperativer Planung, wie sie zwar
im PBG nicht vorgesehen, aber auch nicht ausdrücklich verboten ist.» Störi
betont, dass die Baurekurskommission den Vertrag mit Sulzer nur in
formeller, nicht aber in inhaltlicher Hinsicht gerügt habe. «Wir haben uns
für den vertraglichen Weg entschieden, weil wir nicht einen
Gestaltungsplan festlegen wollten, der in fünf Jahren nicht mehr den
effektiven Bedürfnissen entspricht». Das Projekt «Megalou» sei unter
anderem daran gescheitert, dass der dazugehörige Gestaltungsplan eine
Nutzung festgeschrieben habe, die vor zehn Jahren gefragt war, aber heute
nicht mehr.
Auch die Variante, bei welcher der Bauherr einen privaten
Gestaltungsplan vorlege, dauere mit rund einem Jahr von der Einreichung
bis zur Genehmigung durch den Gemeinderat zu lange.
Störi kündigte an,
dass der Stadtrat gegen den Entscheid der Baurekurskommission Beschwerde
ans Verwaltungsgericht erheben werde. Den Beschluss dazu werde er dem
Gemeindrat vorlegen. Der Bausekretär ist überzeugt, dass das
Verwaltungsgericht die Sicht der Stadt stützen
wird.